Impressum | Datenschutzrichtlinien | Haftungsausschluss |
Service/Honorar
Das Honorar richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand. Selbstständige Buchhalter sind nicht an die Gebührenverordnung der Steuerberater gebunden. Je nach Umfang und Arbeitsaufwand ist eine Preisgestaltung zum monatlichen Festpreis ( z.B. bei längerfristigen Projekten) möglich, ansonsten nach Stundensatz. Bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen kann eine Pauschale pro Abrechnung vereinbart werden. |
*Dienstleistung umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnungen |